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Darlehen für umfassende Sanierung
Grundbetrag
Zuschläge
Beispiel für Sanierungsdarlehen
Flüssigmachung der Förderung
Darlehenskonditionen
Formulare
Kontakt
Eine umfassende Sanierung liegt dann vor, wenn mindestens 3 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden und es dabei zu einer erheblichen Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle kommt.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen dürfen nachstehende Werte nicht überschritten werden:

Tabelle Energetische Mindeststandards im Excel-Format anzeigen
Wird bei Eigenheimen die nach dem Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V-Verhältnis) ermittelte Energiekennzahl gegenüber jener vor den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen um mindestens 50% unterschritten und erreicht einen Wert von höchstens 100 kWh/m².a, kann dennoch eine Förderung gewährt werden. In diesem Fall kann jedoch kein Ökozuschlag zuerkannt werden.
Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung ist erforderlich.
Die Förderung kann sich zusammensetzen aus Grundbetrag und folgenden möglichen Zuschlägen:
Grundbetrag
Der Grundbetrag ist einkommensabhängig, beträgt 50% der Sanierungskosten und ist mit maximal € 40.000,- begrenzt, wobei der so ermittelte Betrag um € 5.000,- erhöht wird, sodass insgesamt höchstens € 45.000,- an Grundförderung gewährt werden.
Tabelle Einkommensabhängige Förderungsgrundbeträge anzeigen
Tabelle Einkommensabhängige Förderungsgrundbeträge im Excel-Format anzeigen
Etwaige noch aushaftende Förderungsbeträge aus früheren Neubauförderungen werden von der berechneten Förderungssumme in Abzug gebracht.
Die Förderung kann bis höchstens 70% der Gesamtbaukosten betragen. Eine Überschreitung dieser Höchstgrenze bis maximal 90% ist bei Gewährung eines Behindertenzuschlages oder Ökozuschlages möglich.
Ist die Förderungswerberin oder der Förderungswerber eine begünstigte Person, muss sie bzw. er nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Miteigentümerin bzw. Miteigentümer der Bauliegenschaft sein. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer muss jedoch die Zustimmung zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und zur grundbücherlichen Sicherstellung des Darlehens geben sowie den Schuldschein mitunterfertigen.
Zuschläge
Kindersteigerungsbetrag
Für jedes zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haus- halt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebende Kind (mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt) unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag in der Höhe von € 11.000,- gewährt. Nachförderungen für Familienzuwachs können bis zur Endzuzählung des Darlehens unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die bestehende Schwangerschaft beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Geburtsurkunde.
Einkommensabhängiger Sozialzuschlag
Für jedes zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebende Kind (mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt) unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag in der Höhe von € 11.000,- gewährt. Nachförderungen für Familienzuwachs können bis zur Endzuzählung des Darlehens unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die bestehende Schwangerschaft beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Geburtsurkunde.
Das Ausmaß dieses Zuschlages verläuft entgegengesetzt zur Höhe des Pro-Kopf-Einkommens. Je höher das Einkommen, umso geringer der Zuschlagsbetrag. Über einem Pro-Kopf-Einkommen von monatlich € 765,- ist kein Sozialzuschlagsbetrag mehr vorgesehen.

Tabelle Sozialpauschale im Excel-Format anzeigen
Ökozuschlag
Abhängig vom Grad der prozentuellen Unterschreitung der mindestens erforderlichen Energiekennzahl wird ein Ökozuschlag nach Punkten laut folgender Tabelle gewährt. Die Höhe des Ökozuschlages pro erreichten Punkt beträgt € 250,-.

Tabelle Ökozuschlag im Excel-Format anzeigen
Ortskernzuschlag
Für Bauvorhaben, die im Ortskern gelegen sind, kann ein zusätzlicher Betrag von € 50,- je m² Wohnnutzfläche bis maximal € 10.000,- gewährt werden. Als Ortskern versteht man jene Objekte und Freiflächen, die im Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan (Teilbebauungsplan) als Ortskern ausgewiesen sind, oder für die ein Gutachten eines Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung vorliegt, wonach diese Objekte und Freiflächen als für den „Ortskern“ besonders erhaltenswert sind. Damit soll den Zersiedelungstendenzen in den Dörfern entgegengetreten und eine Wiederbelebung der Ortskerne bewirkt werden.
Behindertenzuschlag
Lebt im gemeinsamen Haushalt eine behinderte (gebrechliche) Person und werden behindertengerechte Baumaßnahmen vorgenommen, ist ein Zuschlag im Ausmaß der anfallenden Kosten, jedoch maximal € 15.000,- vorgesehen.
Beispiel für Sanierungsdarlehen

Berechnungsbeispiel im Excel-Format anzeigen
Flüssigmachung der Förderung
Die Anweisung erfolgt nach Vorlage von saldierten Originalrechnungen bzw. Originalrechnungen samt Originalzahlungsbelegen im Ausmaß von 50%; es werden 10% des bewilligten Darlehensbetrages bis zum Nachweis der Fertigstellung einbehalten.
Der Ökozuschlag gelangt erst nach Vorlage nachstehender Unterlagen zur Auszahlung:
- Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung
- Schlussüberprüfungsprotokoll
- Energieausweis
Darlehenskonditionen
Darlehenslaufzeit
Jährliche Verzinsung
- 0,5 % vom 1. bis 10. Jahr
- 1,5 % vom 11. bis 22,5. Jahr
- 3,0 % vom 23. bis 32,5. Jahr
Annuitätenzahlung in Halbjahresraten
- vom 1. bis 10. Jahr 1 % des Darlehensbetrages
- vom 11. bis 22 ,5. Jahr 3,5 % des Darlehensbetrages
- vom 23. bis 32,5. Jahr des Tilgungszeitraumes 7,74 % des Darlehensbetrages
Wobei bei wesentlicher Veränderung der allgemeinen Verhältnisse die Darlehenskonditionen verändert werden können.
Formulare
Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen.
Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen
Antragsformular
Ansuchen um Gewährung von Wohnbauförderungsmittel für Sanierungsmaßnahmen für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung.
Bei einem Zweifamilienhaus ist für jede Wohneinheit ein eigenes Ansuchen einzubringen.
Druck-Formular: WORD (ausfüllbar) PDF
Online-Formular: Online
Gemeindeamtliche Bestätigung (Formblatt)
Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar)
PDF
Einkommensbestätigung (Formblatt)
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar) PDF (ausfüllbar)
Kontakt
Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2800
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at
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