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Neubaudarlehen
Grundbetrag
Zuschläge
Beispiel für Neubaudarlehen
Flüssigmachung der Förderung
Darlehenskonditionen
Formulare
Kontakt
Ein Neubaudarlehen kann frühestens ab dem Datum der Erteilung der Baufreigabe bzw. Baubewilligung eingereicht werden. Die Förderung kann sich zusammensetzen aus Grundbetrag und folgenden möglichen Zuschlägen:
Die Förderung kann 70% der Gesamtbaukosten (Wohnnutzfläche x € 1.200,- für Neubauten,
€ 1.000,- für Aufstockungen bzw. Dachgeschossaufbauten und € 680,- für Dachgeschossausbauten, wenn der Dachstuhl bestehen bleibt) betragen.
Bei Gewährung eines Behindertenzuschlages bzw. Ökozuschlages ist eine Förderung bis zu 90% der Gesamtbaukosten möglich.
Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung des Darlehens ist erforderlich.
Für die Gewährung eines Neubaudarlehens dürfen nachstehende Energiekennzahlen nicht überschritten werden:

Tabelle Energiekennzahlen im Excel-Format anzeigen
Die Energiekennzahlen sind durch den Energieausweis im Sinne des Baugesetzes nachzuweisen, und zwar
- bei Antragstellung
- bei Vorliegen der Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung.
Die nach dem Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V-Verhältnis) differenziert zu erreichenden Energiekennzahlen sind in standardisierter Form nachzuweisen, wobei zwischen den Werten zu interpolieren ist. Die entsprechenden Richtwerte ergeben sich aus nachstehender Tabelle:

Tabelle Energiekennzahlen im Excel-Format anzeigen
Grundbetrag
Der Grundbetrag ist einkommensabhängig und mit höchstens € 40.000,- begrenzt.
Tabelle Einkommensabhängige Förderungsgrundbeträge anzeigen
Tabelle Einkommensabhängige Förderungsgrundbeträge im Excel-Format anzeigen
Zuschläge
Kindersteigerungsbetrag
Für jedes zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebende Kind (mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt) unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag in der Höhe von € 11.000,- gewährt. Nachförderungen für Familienzuwachs können bis zur Endzuzählung des Darlehens unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die bestehende Schwangerschaft beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Geburtsurkunde.
Einkommensabhängiger Sozialzuschlag
Dieser ist für die Bezieher kleinerer Einkommen entsprechend dem „gewichteten Pro-Kopf-Einkommen“ (Haushaltseinkommen dividiert durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, wobei Kinder unter 16 Jahren mit dem Faktor 0,5 gewichtet werden) vorgesehen. Ausgegangen wird von einem Grenzwert von € 765,- pro Kopf.
Das Ausmaß dieses Zuschlages verläuft entgegengesetzt zur Höhe des Pro-Kopf-Einkommens. Je höher das Einkommen, umso geringer der Zuschlagsbetrag. Über einem Pro-Kopf-Einkommen von monatlich € 765,- ist kein Sozialzuschlagsbetrag mehr vorgesehen.

Tabelle Sozialpauschale im Excel-Format anzeigen
Ortskernzuschlag
Für Bauvorhaben, die im Ortskern gelegen sind, kann ein zusätzlicher Betrag von € 50,- je m² Wohnnutzfläche bis maximal € 10.000,- gewährt werden.
Als Ortskern versteht man jene Objekte und Freiflächen, die im Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan (Teilbebauungsplan) als Ortskern ausgewiesen sind, oder für die ein Gutachten eines Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung vorliegt, wonach diese Objekte und Freiflächen als für den „Ortskern“ besonders erhaltenswert sind.
Damit soll den Zersiedelungstendenzen in den Dörfern entgegengetreten und eine Wiederbelebung der Ortskerne bewirkt werden.
Ökozuschlag
Abhängig vom Grad der prozentuellen Unterschreitung der mindestens erforderlichen Energiekennzahl wird ein Ökozuschlag nach Punkten laut folgender Tabelle gewährt. Die Höhe des Ökozuschlages pro erreichten Punkt beträgt € 1.000,-.

Tabelle Ökozuschlag im Excel-Format anzeigen
Bei Passivhäusern, das sind Wohngebäude mit einem Heizwärmebedarf HWBBGF≤ 10 kWh/m².a ist überdies eine Heizwärmebedarfsberechnung vorzulegen. Darüber hinaus kann für die Definition eines Passivhauses auch eine Begriffsbestimmung, die dem Stand der Technik entspricht, herangezogen werden.
Behindertenzuschlag
Lebt im gemeinsamen Haushalt eine behinderte (gebrechliche) Person und werden behindertengerechte Baumaßnahmen vorgenommen, ist ein Zuschlag im Ausmaß der anfallenden Kosten, jedoch maximal € 15.000,- vorgesehen.
Beispiel für Neubaudarlehen

Berechnungsbeispiel im Excel-Format anzeigen
Flüssigmachung der Förderung
Die Anweisung des Darlehens erfolgt dem Baufortschritt entsprechend in 2 Raten:
40% bei Fertigstellung des Kellers oder der Fundamentierung
60% bei Fertigstellung des erweiterten Rohbaues
Erweiterter Rohbau: ein in Bau befindliches Wohnobjekt mit vollständiger Dacheindeckung einschließlich der Spenglerarbeiten und eingebauten Fenstern oder fertigem Innenputz in der oder den Wohnungen.
Bei Auf- oder Dachgeschoßausbauten 75 % bei Fertigstellung des erweiterten Rohbaues, 25 % nach Vorlage der Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung.
Die Sozialpauschale und der Ökozuschlag gelangen erst nach Vorlage nachstehender Unterlagen zur Auszahlung:
- Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung
- Schlussüberprüfungsprotokoll
- baubehördliche Bestätigung über die tatsächliche Nutzfläche
- Energieausweis.
Darlehenskonditionen für Neubaudarlehen
Darlehenslaufzeit
Jährliche Verzinsung
- 0,5 % vom 1. bis 10. Jahr
- 1,5 % vom 11. bis 22,5. Jahr
- 3,0 % vom 23. bis 32,5 Jahr
Annuitätenzahlung in Halbjahresraten
- vom 1. bis 10. Jahr 1 % des Darlehensbetrages
- vom 11. bis 22 ,5. Jahr 3,5 % des Darlehensbetrages
- vom 23. bis 32,5. Jahr des Tilgungszeitraumes 7,74 % des Darlehensbetrages
Wobei bei wesentlicher Veränderung der allgemeinen Verhältnisse die Darlehenskonditionen verändert werden können.
Formulare
Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen.
Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen
Antragsformular
Ansuchen um die Gewährung eines Neubaudarlehens für die Errichtung eines Einfamilienhauses.
Bei einem Zweifamilienhaus ist für jede Wohneinheit ein eigenes Ansuchen einzubringen.
Druck-Formular: WORD (ausfüllbar) PDF
Online-Formular: Online
Gemeindeamtliche Bestätigung (Formblatt)
Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar)
PDF
Angaben zur ökologischen Gebäudebewertung (Formblatt)
Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar) PDF (ausfüllbar)
Einkommensbestätigung (Formblatt)
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar) PDF (ausfüllbar)
Kontakt
Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2800
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at
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