|
Startseite > Eigenheim > Förderung > Feststellung der Förderbarkeit
Feststellung der Förderbarkeit für die Errichtung eines Eigenheimes zum Nachweis für die Grundsteuerbefreiung
Voraussetzungen
Formulare
Kontakt
Angesucht werden kann:
- Bei Neubau eines Eigenheimes (Ein- oder Zweifamilienhauses),
wenn dafür
- keine Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmittel erfolgt, obwohl die Förderungsvoraussetzungen dafür gegeben sind.
Die Feststellung der Förderbarkeit dient ausschließlich als Nachweis für die Grundsteuerbefreiung. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Nachweis übermittelt.
Voraussetzungen
Für die Feststellung der Förderbarkeit werden die Förderungsvoraussetzungen für ein Neubaudarlehen zur Anwendung gebracht. Zu berücksichtigen sind außerdem die Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung.
Das Ansuchen muss innerhalb von 12 Monaten ab Erteilung der Baufreigabe bzw. Baubewilligung eingebracht werden. Die Baufreigabe oder Baubewilligung muss nach dem 1. Jänner 2007 erteilt worden sein.
Formulare
Das Ansuchen kann formlos oder mittels Formblatt gestellt werden.
Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen.
Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen
Antragsformular
Ansuchen um Feststellung der Förderbarkeit für die Errichtung eines Eigenheimes (Einfamilienhauses).
Bei einem Zweifamilienhaus ist für jede Wohneinheit ein eigenes Ansuchen einzubringen.
Druck-Formular: WORD (ausfüllbar) PDF
Gemeindeamtliche Bestätigung (Formblatt)
Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar)
PDF
Kontakt
Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2800
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at
|