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Darlehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Der U-Wert
Beispiel für Darlehen für Sanierungsmaßnahmen
Flüssigmachung der Förderung
Darlehenskonditionen
Formulare
Kontakt
Bitte beachten Sie auch die Neuerungen in der Wohnbauförderung ab 1.1.2012
Wohnbauförderungsgesetz: Infoblatt über Neuerungen (PDF Dokument)
Sanierungsdarlehen ohne grundbücherliche Sicherstellung
Zur Finanzierung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen kann ein Förderungsdarlehen im Ausmaß von 50% der durch die Sanierung erwachsenden Gesamtbaukosten (bei behindertengerechten Maßnahmen bis zu 100%) bis zu einem Höchstbetrag von € 10.000,- als Darlehen gewährt werden.
(ab der zweiten Wohneinheit ist eine grundbücherliche Sicherstellung erforderlich)
Sanierungsdarlehen mit grundbücherlicher Sicherstellung
Zur Finanzierung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen kann ein Förderungsdarlehen im Ausmaß von 50% der durch die Sanierung erwachsenden Gesamtbaukosten bis zu einem Höchstbetrag von € 25.000,- als Darlehen (bei behindertengerechten Maßnahmen bis € 40.000,-) gewährt werden.
Der U-Wert
Der U-Wert (früher k-Wert) ist ein Maß für den Wärmedurchgang durch einen Bauteil und wird in W/(m²K) angegeben. Mit dem U-Wert wird also ausgedrückt, welche Leistung pro m² des Bauteiles auf einer Seite benötigt wird, um eine Temperaturdifferenz von 1 Kelvin aufrechtzuerhalten (Anm.: Leistung ist Energie pro Zeiteinheit. Deshalb auch: Welche Energiemenge pro Zeiteinheit durch den Bauteil fließt).
Je kleiner der U-Wert ist, desto besser, weil weniger Wärme durch den Bauteil geleitet wird. Der U-Wert kann aber nur die Wärmeleitung beschreiben, und dies auch nur im stationären Fall. Instationäre Vorgänge, Speicherung oder Wärmestrahlung werden dabei nicht berücksichtigt.

Tabelle Energetische Mindeststandards im Excel-Format anzeigen
Beispiel Darlehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen

Berechnungsbeispiel im Excel-Format anzeigen
Flüssigmachung der Förderung
Die Anweisung erfolgt nach Vorlage von saldierten Originalrechnungen bzw. Originalrechnungen samt Originalzahlungsbelegen im Ausmaß von 50%; es werden 10% des bewilligten Darlehensbetrages bis zum Nachweis der Fertigstellung einbehalten.
Darlehenskonditionen ohne grundbücherliche Sicherstellung
Darlehenslaufzeit
Jährliche Verzinsung
Jährliche Annuität
Darlehenskonditionen mit grundbücherlicher Sicherstellung
Darlehenslaufzeit
Jährliche Verzinsung
- 0,5 % vom 1. bis 10. Jahr
- 1,5 % vom 11. bis 22,5. Jahr
- 3,0 % vom 23. bis 32,5. Jahr
Annuitätenzahlung in Halbjahresraten
- vom 1. bis 10. Jahr 1 % des Darlehensbetrages
- vom 11. bis 22 ,5. Jahr 3,5 % des Darlehensbetrages
- vom 23. bis 32,5. Jahr des Tilgungszeitraumes 7,74 % des Darlehensbetrages
Formulare
Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen.
Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen
Antragsformular
Ansuchen um Gewährung von Wohnbauförderungsmittel für Sanierungsmaßnahmen für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung.
Bei einem Zweifamilienhaus ist für jede Wohneinheit ein eigenes Ansuchen einzubringen.
Druck-Formular: WORD (ausfüllbar) PDF
Gemeindeamtliche Bestätigung (Formblatt)
Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar)
PDF
Bankverbindung - Einverständniserklärung für Anweisungen (Formblatt)
Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar)
PDF (ausfüllbar)
Einkommensbestätigung (Formblatt)
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar) PDF (ausfüllbar)
Bauteil: Bestätigung nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (Formblatt)
Druck-Formular:
WORD PDF
Bestätigung nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen (Formblatt)
Druck-Formular:
WORD PDF
Abnahmeprotokoll nach dem Tausch von Heizanlagen (Formblatt)
Druck-Formular:
WORD PDF
Kontakt
Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2800
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at
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