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Förderung im Bereich Eigenheime

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Als Eigenheime gelten Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine zur Benützung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bestimmt ist.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen. Dabei sind gebäudebezogene Voraussetzungen (Wohnnutzfläche, Heizwärmebedarf, etc.) und personenbezogene Voraussetzungen (Einkommensgrenzen, etc,) zu beachten. Alle Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung.

 Neubau

Gefördert wird die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses.
Art der Förderung: Neubaudarlehen

Ein Ökodarlehen als Anschlussförderung nach einem Neubaudarlehen (Antrag muss in der Zeit vom 1.1.2005 bis einschließlich 30.06.2008 eingebracht worden sein) ist möglich.

 Sanierung

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungen.

Art der Förderung:

Ein Ökodarlehen als Anschlussförderung nach einem Darlehen für umfassende Sanierung (Antrag muss in der Zeit vom 1.1.2005 bis einschließlich 30.06.2008 eingebracht worden sein) ist möglich.

Sanierungsoffensive 2010

Als Sonderförderaktion des Landes wird den Förderungswerbern die Möglichkeit geboten, anstelle eines Wohnbaudarlehens einen Sanierungsscheck in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu wählen.
Link wird in neuem Browserfenster geöffnet Download Infobroschüre ( PDF Dokument )
Anträge finden Sie beim Link wird in neuem Browserfenster geöffnet Formularservie Burgenland

 Ankauf

Gefördert wird der Ankauf eines nicht geförderten Ein- oder Zweifamilienhauses, dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Art der Förderung: Althausankaufsdarlehen

 Alternativenergie

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen.
Art der Förderung: Nichtrückzahlbarer Zuschuss

 Sicheres Wohnen

Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage.
Art der Förderung: Nichtrückzahlbarer Zuschuss

 Darlehensübernahme

Die Übernahme von laufenden Förderungsdarlehen von natürlichen Personen zum aushaftenden Betrag ist mit Zustimmung des Landes möglich.

 Vorzeitige Darlehenstilgung

Darlehensschuldnern, die ein Förderungsdarlehen erhalten haben, kann vom Land bei vorzeitiger Rückzahlung eine Begünstigung in Form eines Nachlasses gewährt werden.

 Feststellung der Förderbarkeit für Grundsteuerbefreiung

Die Feststellung der Förderbarkeit für die Errichtung eines Eigenheimes zum Nachweis für die Grundsteuerbefreiung ist möglich. Diese Feststellung dient ausschließlich als Nachweis für die Grundsteuerbefreiung. Die Baufreigabe oder Baubewilligung muss nach dem 1. Jänner 2007 erteilt worden sein.

 Wohnbaufibel

Die Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung 2010 und alle Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie in der Wohnbaufibel. Hier können Sie die Wohnbaufibel herunterladen.
 Download Wohnbaufibel ( PDF Dokument - 37 Seiten - 1,34 MB )

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 Kontakt

Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2800
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at


 
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