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Vorzeitige Darlehenstilgung

 Formulare
 Kontakt

Teilweise oder gänzliche vorzeitige Darlehenstilgungen sind jederzeit möglich.

Darlehensschuldnerinnen und Darlehensschuldnern, die ein Förderungsdarlehen erhalten haben, kann vom Land bei vorzeitiger Rückzahlung eine Begünstigung in Form eines Nachlasses gewährt werden.

Förderungsvoraussetzungen für eine Nachlassgewährung sind

  • Mindestlaufzeit des Darlehens 5 Jahre (ab Erstrückzahlung)
  • Restlaufzeit des Darlehens mindestens 5 Jahre
  • zum Zeitpunkt des Ansuchens darf das Darlehen nicht fälliggestellt bzw. nicht gekündigt sein.

Die Höhe der Nachlassgewährung ist von der Restlaufzeit des Darlehens und den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen zum Zeitpunkt der Gewährung des Nachlasses abhängig.

 Formulare

Das Ansuchen kann formlos oder mittels Formblatt gestellt werden.

Hier können Sie das Antragsformular herunterladen. Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen

Antragsformular

Ansuchen um Vorzeitige Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens
Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF (ausfüllbar)
Online-Formular:  Online

 Kontakt

Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2719
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at


 
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