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Sanierung von Eigenheimen

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Als Eigenheime gelten Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine zur Benützung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bestimmt ist.

Bitte beachten Sie auch die Neuerungen in der Wohnbauförderung ab 1.1.2012

Wohnbauförderungsgesetz: Infoblatt über Neuerungen (PDF Dokument)

 Wohnbauförderung

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen. Dabei sind gebäudebezogene Voraussetzungen (Wohnnutzfläche, Heizwärmebedarf, etc.) und personenbezogene Voraussetzungen (Einkommensgrenzen, etc,) zu beachten. Alle Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung.

Die Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln erfolgt in der Regel in Form von Wohnbaudarlehen. Im Rahmen von Sonderförderungsaktionen können aber auch nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Einzelne Sanierungsmaßnahmen

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Art der Förderung: Darlehen

Umfassende Sanierungsmaßnahmen

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Mindestens drei Sanierungsmaßnahmen werden durchgeführt und dabei kommt es zu einer erheblichen Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle.
Art der Förderung: Sanierungsdarlehen

Maßnahmen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen oder zur Schonung der Umwelt, Anwendung von erneuerbaren Energieträger bzw. ökologischen Baustoffen

Ein Ökodarlehen als Anschlussförderung nach einem Darlehen für umfassende Sanierung (Antrag muss in der Zeit vom 1.1.2005 bis einschließlich 30.06.2008 eingebracht worden sein) ist möglich.
Art der Förderung: Ökodarlehen

Alternativenergie

Gefördert wird die Errichtung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen.
Art der Förderung: Nichtrückzahlbarer Zuschuss

Fassadenerneuerung

Das Land fördert im Rahmen der Dorferneuerung die ortsbildgerechte Neugestaltung von Fassaden an erhaltungswürdigen Bauobjekten.
Art der Förderung: Nichtrückzahlbarer Beitrag

 Wohnbaufibel

Die Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung 2011 und alle Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie in der Wohnbaufibel. Hier können Sie die Wohnbaufibel herunterladen.
 Download Wohnbaufibel ( PDF Dokument - 37 Seiten - 2,50 MB )

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 Kontakt

Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2800
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at

 Mehr Information

Umfangreiche Hilfe zum Thema Bauen finden Sie unter  www.help.gv.at

Beratung in Bezug auf energierelevante Themen für die Sanierung von Gebäuden erhalten Sie kostenlos bei der  Burgenländischen Energieagentur


 
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