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Ökodarlehen für Eigenheime
Natürlichen Personen kann zu dem für die Errichtung (Neubauförderung) oder für die umfassende Sanierung gewährten Darlehen ein zusätzliches Förderungsdarlehen auf Grundlage von ermittelten Energiekennzahlen und nach Maßgabe eines Punktesystems gewährt werden, wenn besondere Maßnahmen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen oder zur Schonung der Umwelt gesetzt werden oder erneuerbare Energieträger bzw. ökologische Baustoffe zur Anwendung kommen und es dabei zu einer Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle kommt. Diese Anschlussförderung gilt für Ansuchen (Neubaudarlehen, umfassende Sanierung) die in der Zeit vom 1.1.2005 bis einschließlich 30.06.2008 eingebracht wurden. Für die ab 1.7.2008 eingelangten Ansuchen werden bei Neubaudarlehen und Darlehen für umfassende Sanierung ÖKO-Zuschläge bei den jeweiligen Darlehen berechnet. Die Energiekennzahl drückt den Heizwärmebedarf (HWB BGFL) eines Gebäudes, bezogen auf die Bruttogeschossfläche des Gebäudes, aus. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des "Leitfaden für die Berechnung von Energiekennzahlen", herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB), Schenkenstraße 4, 1010 Wien. Die Gesamtförderung darf einschließlich aller gewährten Darlehen 90 % der anerkannten Errichtungs- bzw. Sanierungskosten nicht übersteigen. Eine Antragstellung kann längstens innerhalb von zwölf Monaten nach Vorliegen der Benützungsfreigabe bzw. nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen unter Vorlage des Energieausweises im Sinne der Burgenländischen Bauverordnung erfolgen. Ökotabelle Neubau anzeigen Ökotabelle Sanierung anzeigen Es erfolgt keine grundbücherliche Sicherstellung des Darlehens. Die Auszahlung erfolgt nach beglaubigter Unterfertigung der Originalschuldurkunde.
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