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Althausankauf
Grundbetrag
Zuschläge
Beispiel für Althausankaufdarlehen
Darlehenskonditionen
Formulare
Kontakt
Für den Ankauf eines nichtgeförderten Althauses, dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt, kann ein Darlehen gewährt werden.
Eine Förderung bei Kauf unter nahe stehenden Personen ist ausgeschlossen (z.B.zwischen Eltern und Kindern oder unter Geschwistern). Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung ist erforderlich.
Die Förderung kann sich zusammensetzen aus Grundbetrag und folgenden möglichen Zuschlägen:
Grundbetrag bei Althausankaufdarlehen
50% des förderbaren Kaufpreises bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag von maximal € 40.000,- wenn eine Energiekennzahl von 70 kWh/m².a nicht überschritten wird. Andernfalls wird dieser Betrag um 50% reduziert und es werden auch keine Zuschläge gewährt.
Tabelle Einkommensabhängige Förderungsgrundbeträge anzeigen
Tabelle Einkommensabhängige Förderungsgrundbeträge im Excel-Format anzeigen
Förderbarer Kaufpreis = Kaufpreis abzüglich der ortsüblichen Grundstücks- und Inventarkosten.
Erforderlichenfalls ist der Kaufpreis, wenn der Kaufvertrag auch andere Gebäude(-teile), Bauten oder Bauwerke umfasst, auf die förderbare Nutzfläche für das Wohnhaus zu aliquotieren. In begründeten Fällen kann für die Ermittlung der Förderhöhe von der Förderungswerberin oder dem Förderungswerber auch ein Schätzgutachten abverlangt werden.
Die Förderung darf einschließlich aller Zuschläge höchstens 70% des förderbaren Kaufpreises betragen.
Eine Kombination von Althausankauf und Sanierung ist innerhalb des Rahmens des Grundbetrages (maximal insgesamt € 45.000,-) möglich, etwaige Zuschläge können nur einmalig in Anspruch genommen werden.
Mögliche Zuschläge bei Althausankaufdarlehen
Kindersteigerungsbetrag
Für jedes zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haus- halt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebende Kind (mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt) unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag in der Höhe von € 11.000,- gewährt. Nachförderungen für Familienzuwachs können bis zur Endzuzählung des Darlehens unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die bestehende Schwangerschaft beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Geburtsurkunde.
Einkommensabhänginger Sozialzuschlag
Dieser ist für die Bezieher kleinerer Einkommen entsprechend dem „gewichteten Pro-Kopf-Einkommen“ (Haushaltseinkommen dividiert durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, wobei Kinder unter 16 Jahren mit dem Faktor 0,5 gewichtet werden) vorgesehen. Ausgegangen wird von einem Grenzwert von € 765,- pro Kopf.
Das Ausmaß dieses Zuschlages verläuft entgegengesetzt zur Höhe des Pro-Kopf-Einkommens. Je höher das Einkommen, umso geringer der Zuschlagsbetrag. Über einem Pro-Kopf-Einkommen von monatlich € 765,- ist kein Sozialzuschlagsbetrag mehr vorgesehen.

Tabelle Sozialpauschale im Excel-Format anzeigen
Ortskernzuschlag
Für Bauvorhaben, die im Ortskern gelegen sind, kann ein zusätzlicher Betrag von € 50,- je m² Wohnnutzfläche bis maximal € 10.000,- gewährt werden.
Als Ortskern versteht man jene Objekte und Freiflächen, die im Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan (Teilbebauungsplan) als Ortskern ausgewiesen sind, oder für die ein Gutachten eines Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung vorliegt, wonach diese Objekte und Freiflächen als für den „Ortskern“ besonders erhaltenswert sind. Damit soll den Zersiedelungstendenzen in den Dörfern entgegengetreten und eine Wiederbelebung der Ortskerne bewirkt werden.
Beispiel für ein Althausankaufdarlehen

Berechnungsbeispiel im Excel-Format anzeigen
Darlehenskonditionen für Althausankaufdarlehen
Darlehenslaufzeit
Jährliche Verzinsung
- 0,5% vom 1. bis 10. Jahr
- 1,5% vom 11. bis 22,5. Jahr
- 3,0% vom 23. bis 32,5. Jahr
Annuitätenzahlung in Halbjahresraten
- vom 1. bis 10. Jahr 1% des Darlehensbetrages
- vom 11. bis 22 ,5. Jahr 3,5% des Darlehensbetrages
- vom 23. bis 32,5. Jahr des Tilgungszeitraumes 7,74% des Darlehensbetrages
Wobei bei wesentlicher Veränderung der allgemeinen Verhältnisse die Darlehenskonditionen verändert werden können.
Formulare
Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen.
Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen
Antragsformular
Ansuchen um die Gewährung eines Althausankaufdarlehens für ein Einfamilienhaus.
Bei einem Zweifamilienhaus ist für jede Wohneinheit ein eigenes Ansuchen einzubringen.
Druck-Formular: WORD (ausfüllbar) PDF
Online-Formular: Online
Gemeindeamtliche Bestätigung (Formblatt)
Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar)
PDF
Einkommensbestätigung (Formblatt)
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar) PDF (ausfüllbar)
Kontakt
Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2800
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at
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