|
Startseite > Wohnbauförderung > Dorferneuerung > Fassadenförderung
Fassadenförderung
Kontakt
Das Land fördert die ortsbildgerechte Neugestaltung von Fassaden an erhaltungswürdigen Bauobjekten. Als ortsbildgerecht sind solche Maßnahmen zu verstehen, die das positive Erscheinungsbild bewahren oder diesem anpassen bzw. vorangegangene negative Veränderungen rückgängig machen oder ausgleichen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Alter des Bauobjektes mindestens 20 Jahre beträgt und mindestens 20 Jahre seit der letzten Förderung für eine solche Maßnahme verstrichen sind. Durch die zu fördernden Maßnahmen muss eine wesentliche Verbesserung des Ortsbildes in Bezug auf die Proportionen der Mauerwerksöffnungen und des Baukörpers (z. B. Dachneigung) sowie in Bezug auf das Gesamterscheinungsbild im Ensemble gewährleistet sein.
Von den tatsächlichen und anerkannten Kosten kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ein nicht rückzahlbarer Beitrag gewährt werden, und zwar:
- bei Einzelobjekten im Ausmaß bis zu 50% der durch die Fassadenerneuerung erwachsenden und anerkennbaren Mehrkosten, höchstens aber € 3.000,-
- bei Großprojekten, insbesondere bei öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Amtsgebäude, Kirchen) im Ausmaß bis zu 50% der durch die Fassadenerneuerung erwachsenden und anerkennbaren Mehrkosten, wobei vom vorgenannten Grenzwert (€ 3.000,-) abgesehen werden kann, oder
- bei Fassadenrestaurierung denkmalgeschützter oder denkmalwürdiger Objekte und Ensembles, die als Gemeinschaftsaktion zwischen dem für den Denkmalschutz zuständigen Bundesministerium, dem Land Burgenland und der Gemeinde durchgeführt werden, in jenem Ausmaß, welches nach dem Aufteilungsschlüssel dem Land zufällt, wobei der Landesbeitrag mit höchstens einem Fünftel der Gesamtbaukosten begrenzt ist.
Die Mehrkosten sind als Differenz zwischen dem Aufwand für die Gesamtmaßnahme und jenem Aufwand, der für eine einfache, aber qualitativ einwandfreie Gestaltung der Fassade erforderlich wäre, zu verstehen.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
Referat Dorferneuerung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2631
Telefax: 02682 / 600 2936
E-Mail: post.dorferneuerung@bgld.gv.at
|