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Dorferneuerung
Förderung
Kontakt
Als Dorferneuerung gilt die Gesamtheit der Maßnahmen zur nachhaltigen Zukunftsgestaltung und Entwicklung durch intensive Prozessarbeit auf Gemeindeebene und Verwirklichung folgender Ziele in einer Gemeinde:
- Das Dorf soll als Wohn-, Arbeits- und Sozialraum mit seiner eigenständigen Kultur erhalten bleiben und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Ortsbewohner beitragen.
- Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewähr-leistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwa-cher Räume entgegengewirkt werden.
- Die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen und abzusichern. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, lokal vorhandenen erneuerbaren Energieträgern, Kulturträgern, Landschaft, Rohstoffen, Produkten, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung.
- Der Dorferneuerungsprozess gemäß § 4 Abs. 1 soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozia-len Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken.
- Bei allen gesellschaftlichen Vorhaben, Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen sollen die unter-schiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Männern und Frauen von vornherein und regel-mäßig berücksichtigt werden.
Mehr Information zur Dorferneuerung finden Sie unter folgenden Links:
www.burgenland.at
www.unserdorf.at
Förderung
Die Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung betreffen einerseits die Gemeinden auf dem Gebiet der umfassenden Dorferneuerung und andererseits auch jeden einzelnen Haus- bzw. Gebäudebesitzer auf dem Gebiet der Fassadenförderung.
Mehr Information zu den Förderungen und Formulare finden Sie unter folgendem Link:
www.zukunftburgenland.at
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
Referat Dorferneuerung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2656
Telefax: 02682 / 600 2936
E-Mail: post.dorferneuerung@bgld.gv.at
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