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 Sonderregelungen
 Erlöschen des Anspruches
 Formulare
 Kontakt

Wohnbauförderung - Neuerungen mit 1.1.2012

Wohnbauförderungsgesetz: Infoblatt über Neuerungen (PDF Dokument)

 Förderungsvoraussetzungen

 Sonderregelungen

  • Nutzfläche der Wohnung nicht mehr als 70 m²
  • leben im gemeinsamen Haushalt der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers minderjährige Kinder, wobei bei Behinderten die Altersgrenze nicht anzuwenden ist, so erhöht sich die Nutzfläche um 10 m² pro Kind
  • im Falle der Überschreitung der angemessenen Nutzfläche wird die Wohnbeihilfe auf Basis der gesetzmäßigen Nutzfläche berechnet
  • Verminderung des zumutbaren Wohnungsaufwandes um 30 % bei Familien ab drei Kindern, bei einem behinderten Kind im Familienverband und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • eine errechnete monatliche Wohnbeihilfe bis zu € 10,- wird nicht ausbezahlt
  • maximale Wohnbeihilfe € 3,- pro m² anerkannter Nutzfläche

 Erlöschen des Anspruches

  • wenn der Mietvertrag aufgelöst oder das Förderungsobjekt veräußert wird
  • bei Wegfall des dringenden Wohnbedürfnisses
  • wenn der Wohnungsaufwand für den Wohnbeihilfenbezieher zumutbar wird
  • bei Untervermietung

 Formulare

Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen. Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen

Antragsformular

Ansuchen um die Gewährung / Weitergewährung einer Wohnbeihilfe für eine Mietwohnung
Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF

Gemeindeamtliche Bestätigung (Formblatt)

Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF

Einkommensbestätigung (Formblatt)

Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF (ausfüllbar)

 Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2433
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at


 
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