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Wohnbeihilfe
Sonderregelungen
Erlöschen des Anspruches
Formulare
Kontakt
Wohnbauförderung - Neuerungen mit 1.1.2012
Wohnbauförderungsgesetz: Infoblatt über Neuerungen (PDF Dokument)
Förderungsvoraussetzungen
Sonderregelungen
- Nutzfläche der Wohnung nicht mehr als 70 m²
- leben im gemeinsamen Haushalt der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers minderjährige Kinder, wobei bei Behinderten die Altersgrenze nicht anzuwenden ist, so erhöht sich die Nutzfläche um 10 m² pro Kind
- im Falle der Überschreitung der angemessenen Nutzfläche wird die Wohnbeihilfe auf Basis der gesetzmäßigen Nutzfläche berechnet
- Verminderung des zumutbaren Wohnungsaufwandes um 30 % bei Familien ab drei Kindern, bei einem behinderten Kind im Familienverband und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit
- eine errechnete monatliche Wohnbeihilfe bis zu € 10,- wird nicht ausbezahlt
- maximale Wohnbeihilfe € 3,- pro m² anerkannter Nutzfläche
Erlöschen des Anspruches
- wenn der Mietvertrag aufgelöst oder das Förderungsobjekt veräußert wird
- bei Wegfall des dringenden Wohnbedürfnisses
- wenn der Wohnungsaufwand für den Wohnbeihilfenbezieher zumutbar wird
- bei Untervermietung
Formulare
Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen.
Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen
Antragsformular
Ansuchen um die Gewährung / Weitergewährung einer Wohnbeihilfe für eine Mietwohnung
Druck-Formular: WORD (ausfüllbar) PDF
Gemeindeamtliche Bestätigung (Formblatt)
Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar)
PDF
Einkommensbestätigung (Formblatt)
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar) PDF (ausfüllbar)
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2433
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at
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