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Darlehen für Neubau (Wohnhaus mit mehr als 2 Wohneinheiten)

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Wohnbauförderung - Neuerungen mit 1.1.2012

Wohnbauförderungsgesetz: Infoblatt über Neuerungen (PDF Dokument)

Die Förderung gliedert sich in eine Objektförderung, die dem Bauträger gewährt wird, und eine Subjektförderung, die entsprechend der sozialen Situation der jeweiligen Wohnungswerberin oder des jeweiligen Wohnungswerbers als Eigenmittelersatzdarlehen und Wohnbeihilfe gewährt wird. Weiters wird unterschieden zwischen Wohnungen und Reihenhäusern, wobei verschiedene Flächenförderungen vorgesehen sind.

Für Wohnhausanlagen mit mehr als 5 Wohneinheiten ist ein Gesamtenergiekonzept vorzulegen. Grundsätzlich dürfen nur alternative oder erneuerbare Energieträger für Heizzwecke verwendet werden. In besonders begründeten Fällen ist auch die Verwendung von fossilen Energieträgern möglich, die Warmwasserbereitung muss in solchen Fällen jedoch über Solaranlagen erfolgen.

Nachstehende Energiekennzahlen nicht überschritten werden:
Tabelle Energiekennzahlen
Tabelle Energiekennzahlen im Excel-Format anzeigen

Die Energiekennzahlen sind durch den Energieausweis im Sinne des Baugesetzes nachzuweisen, und zwar

  • bei Antragstellung
  • bei Vorliegen der Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung.

Die nach dem Oberflächen-Volums-Verhältnis (A/V-Verhältnis) differenziert zu erreichenden Energiekennzahlen sind in standardisierter Form nachzuweisen, wobei zwischen den Werten zu interpolieren ist. Die entsprechenden Richtwerte ergeben sich aus nachstehender Tabelle:
Tabelle Energiekennzahlen
Tabelle Energiekennzahlen im Excel-Format anzeigen

 Reihenhäuser

Als Reihenhäuser gelten Wohnhäuser mit mindestens drei unabhängig voneinander und nur von außen begehbaren Wohnungen, die als Gesamtanlage geplant, eingereicht und errichtet werden. Die Gesamtgeschoßanzahl darf mit Kellergeschoß höchstens drei Geschoße und ohne Kellergeschoß höchstens zwei Geschoße aufweisen.

Eine Eigentumsbegründung ist nur für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte möglich, sofern die restlichen Förderungsvoraussetzungen gegeben sind.

Grundförderung

Die Grundförderung ist eine Objektförderung und besteht bei Reihenhäusern und Gruppenwohnbauten aus einem Fixbetrag je m² Nutzfläche von € 590,- wobei die förderbare Nutzfläche bis zu einem 4-Personen-Haushalt mit 130 m² begrenzt ist. Für jede weitere Person können 10 m² Nutzfläche zusätzlich gefördert werden.

Art der Förderung

Darlehen

Darlehensauszahlung bzw. Darlehensfreigaben

30 % bei Fertigstellung des Kellers
40 % bei Fertigstellung des erweiterten Rohbaues
25 % nach Vorlage der Benützungsbewilligung bzw. Benützungsfreigabe
5 % nach Vorlage der Endabrechnung

 Wohnungen und Wohnheime

Grundförderung

Die Grundförderung ist eine Objektförderung und besteht bei Wohnungen sowie Wohnheimen aus einem Fixbetrag in der Höhe von € 650,- je m² Wohnnutzfläche, wobei bis zu einem 4-Personen-WohneinheitenHaushalt die förderbare Fläche bei Wohnungen mit 100 m² begrenzt ist. Für jede weitere Person können 10 m² Nutzfläche zusätzlich gefördert werden.

Art der Förderung

  • für Wohnhausanlagen Darlehen des Landes
  • für Wohnheime Darlehen des Landes
  • nichtrückzahlbarer Zuschuss von 30% der anerkannten Kosten bis maximal je € 1.000,- für den Einbau einer Alarmanlage und/oder einer Sicherheitstür bei Wohnungen
  • nichtrückzahlbarer Zuschuss von 30% der anerkannten Kosten bis maximal € 1.000,- für den Einbau einer Alarmanlage bei Reihenhäusern
  • Alarmanlagen und Sicherheitstüren müssen von befugten Unternehmern eingebaut werden. Der fachgerechte Einbau muss bestätigt werden. Bei einer Sicherheitstür wird vom anerkannten Rechnungsbetrag ein Selbstbehalt in Höhe von € 500,- inkl. MwSt. abgezogen (siehe nichtrückzahlbarer Zuschuss für Alarmanlagen)
  • Der Einbau einer Sicherheitstür hat gemäß der ÖNORM ENV 1627 bzw. B 5338 zu erfolgen (siehe nichtrückzahlbarer Zuschuss für Alarmanlagen).

Zuschläge

  • Ortskernzuschlag: € 50,- pro m² Nutzfläche
  • Ökozuschlag: € 10,- pro ermitteltem Punkt je m² anerkannter förderbarer Nutzfläche.
    Tabelle Ökozuschlag
    Tabelle Ökozuschlag im Excel-Format anzeigen
  • Behindertenzuschlag: 3% der anteilsmäßigen Darlehenssumme jener Wohneinheit(en), die behindertengerecht errichtet wird (werden)
  • Zuschlag für den Einbau einer Liftanlage: 2% der Darlehenssumme

 Gruppenwohnbauten

Begünstigten Personen kann für die Errichtung von mindestens 3 Eigenheimen, die in gekuppelter oder geschlossener Bauweise auf einem Grundstück errichtet und als Gesamtanlage geplant und eingereicht werden, eine Förderung gewährt werden.

Grundförderung

Die Grundförderung ist eine Objektförderung und besteht aus einem Fixbetrag je m² Nutzfläche von € 590,- wobei die förderbare Nutzfläche bis zu einem 4-Personen-Haushalt mit 130 m² begrenzt ist. Für jede weitere Person können 10m ² Nutzfläche zusätzlich gefördert werden.

Art der Förderung

Darlehen

Zuschläge

  • Ortskernzuschlag: € 50,- pro m² Nutzfläche
  • Ökozuschlag: € 10,- pro ermitteltem Punkt je m² anerkannter förderbarer Nutzfläche.
    Tabelle Ökozuschlag
    Tabelle Ökozuschlag im Excel-Format anzeigen
  • Behindertenzuschlag: 3% der anteilsmäßigen Darlehenssumme jener Wohneinheit (en), die behindertengerecht errichtet wird (werden)
  • Zuschlag für den Einbau einer Liftanlage: 2% der Darlehenssumme

 Darlehenskonditionen bei Darlehen des Landes

Darlehenslaufzeit

  • 32,5 Jahre

Jährliche Verzinsung

  • 0,5 % vom 1. bis 10. Jahr
  • 1,5 % vom 11. bis 22,5. Jahr
  • 3,0 % vom 23. bis 32,5. Jahr

Annuitätenzahlung in Halbjahresraten

  • vom 1. bis 10. Jahr 1 % des Darlehensbetrages
  • vom 11. bis 22 ,5. Jahr 3,5 % des Darlehensbetrages
  • vom 23. bis 32,5. Jahr des Tilgungszeitraumes 7,74 % des Darlehensbetrages

 Formulare

Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen. Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen

Antragsformular

Ansuchen um die Gewährung eines Darlehens für einen Neubau bei einem Wohnobjekt mit mehr als 2 Wohneinheiten
Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF

Angaben zur ökologischen Gebäudebewertung (Formblatt)

Erforderliche Beilage zum Antrag.
Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF (ausfüllbar)

Gemeindeamtliche Bestätigung (Formblatt)

Diese Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF

Auskunftsblatt für Förderungswerber (Formblatt)

Verpflichtung zur Begründung des Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt
Druck-Formular:  PDF (ausfüllbar)

Erklärung für Förderungswerber (Formblatt)

Verpflichtung zur Begründung des Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt und Bestätigung über Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft
Druck-Formular:  PDF (ausfüllbar)

 Kontakt

Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2802
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at


 
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