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Ankauf einer Eigentumswohnung
Darlehenskonditionen
Formulare
Kontakt
Bitte beachten Sie auch die Neuerungen in der Wohnbauförderung ab 1.1.2012
Wohnbauförderungsgesetz: Infoblatt über Neuerungen (PDF Dokument)
Wohnbauförderungsverordnung: Infoblatt über Stillhaltefrist (PDF Dokument)
Für den Ankauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt, kann ein Darlehen im Ausmaß von 50 % des Kaufpreises abzüglich der Inventarkosten gewährt werden, wobei die Darlehenshöhe den Höchstbetrag von € 40.000,- nicht überschreiten darf.
Bei Kauf zwischen nahe stehenden Personen ist eine Förderung ausgeschlossen.
Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung ist erforderlich
Eine Kombination von Ankaufs- und Sanierungsförderung innerhalb von € 40.000,- ist möglich.
Darlehenskonditionen
Darlehenslaufzeit
Jährliche Verzinsung
- 0,5 % vom 1. bis 10. Jahr
- 1,5 % vom 11. bis 22,5. Jahr
- 3,0 % vom 23. bis 32,5. Jahr
Annuitätenzahlung in Halbjahresraten
- vom 1. bis 10. Jahr 1 % des Darlehensbetrages
- vom 11. bis 22 ,5. Jahr 3,5 % des Darlehensbetrages
- vom 23. bis 32,5. Jahr des Tilgungszeitraumes 7,74 % des Darlehensbetrages
Wobei bei wesentlicher Veränderung der allgemeinen Verhältnisse die Darlehenskonditionen verändert werden können.
Formulare
Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen.
Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen
Antragsformular
Ansuchen um die Gewährung eines Darlehens für den Ankauf einer Eigentumswohnung
Druck-Formular: WORD (ausfüllbar) PDF
Gemeindeamtliche Bestätigung (Beilage zum Antrag)
Diese erforderliche Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar)
PDF
Einkommensbestätigung (Beilage zum Antrag)
Druck-Formular:
WORD (ausfüllbar) PDF (ausfüllbar)
Kontakt
Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2802
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at
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