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Ankauf einer Eigentumswohnung

 Darlehenskonditionen
 Formulare
 Kontakt

Bitte beachten Sie auch die Neuerungen in der Wohnbauförderung ab 1.1.2012

Wohnbauförderungsgesetz: Infoblatt über Neuerungen (PDF Dokument)
Wohnbauförderungsverordnung: Infoblatt über Stillhaltefrist (PDF Dokument)

Für den Ankauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt, kann ein Darlehen im Ausmaß von 50 % des Kaufpreises abzüglich der Inventarkosten gewährt werden, wobei die Darlehenshöhe den Höchstbetrag von € 40.000,- nicht überschreiten darf.

Bei Kauf zwischen nahe stehenden Personen ist eine Förderung ausgeschlossen.

Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung ist erforderlich

Eine Kombination von Ankaufs- und Sanierungsförderung innerhalb von € 40.000,- ist möglich.

 Darlehenskonditionen

Darlehenslaufzeit

  • 32,5 Jahre

Jährliche Verzinsung

  • 0,5 % vom 1. bis 10. Jahr
  • 1,5 % vom 11. bis 22,5. Jahr
  • 3,0 % vom 23. bis 32,5. Jahr

Annuitätenzahlung in Halbjahresraten

  • vom 1. bis 10. Jahr 1 % des Darlehensbetrages
  • vom 11. bis 22 ,5. Jahr 3,5 % des Darlehensbetrages
  • vom 23. bis 32,5. Jahr des Tilgungszeitraumes 7,74 % des Darlehensbetrages

Wobei bei wesentlicher Veränderung der allgemeinen Verhältnisse die Darlehenskonditionen verändert werden können.

 Formulare

Hier können Sie das Antragsformular und Formblätter für Beilagen herunterladen. Formulare liegen außerdem beim Amt der Bgld. Landesregierung in der Wohnbauförderungsstelle und bei den bgld. Gemeindeämtern auf.
Hilfe und Tipps zu den Formularen

Antragsformular

Ansuchen um die Gewährung eines Darlehens für den Ankauf einer Eigentumswohnung
Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF

Gemeindeamtliche Bestätigung (Beilage zum Antrag)

Diese erforderliche Beilage ist bereits im Antragsformular enthalten. Das Formblatt kann hier einzeln heruntergeladen werden.
Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF

Einkommensbestätigung (Beilage zum Antrag)

Druck-Formular:  WORD (ausfüllbar)  PDF (ausfüllbar)

 Kontakt

Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2802
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at


 
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