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Förderung im Bereich mehrgeschossige Bauten (Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten)

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Wohnbauförderung - Neuerungen mit 1.1.2012

Wohnbauförderungsgesetz: Infoblatt über Neuerungen (PDF Dokument)

Als Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten gelten:

  • Miet- oder Genossenschaftswohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Dienstnehmerwohnungen
  • Reihenhäuser
  • Wohnheime (z.B. Altenwohn- und Pflegeheime, betreutes Wohnen)
  • Gruppenwohnbauten

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen. Dabei sind gebäudebezogene Voraussetzungen (Wohnnutzfläche, Heizwärmebedarf, etc.) und personenbezogene Voraussetzungen (Einkommensgrenzen, etc,) zu beachten. Alle Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung.

 Neubau

Gefördert wird die Errichtung von Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen, Gruppenwohnbauten.
Art der Förderung: Darlehen

 Sanierung

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen und die damit in Verbindung stehenden Zubauten und Dachgeschossausbauten.

Art der Förderung:

Gefördert wird umfassende Sanierung eines förderungswürdigen Objektes (bis zu maximal 4 Wohneinheiten), dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens mindestens 40 Jahre zurückliegt.
Art der Förderung: Revitalisierungsförderung

Ein Ökodarlehen als Anschlussförderung nach einer Revitalisierungsförderung (Antrag muss die in der Zeit vom 1.1.2005 bis einschließlich 30.06.2008 eingebracht worden sein) ist möglich.

 Alternativenergie

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen.
Art der Förderung: Nichtrückzahlbarer Zuschuss

 Eigenmittelersatzdarlehen

Gefördert wird die Aufbringung der Eigenmittel für neu errichtete Wohnungen (nur Mietobjekte)
Art der Förderung: Eigenmittelersatzdarlehen für Wohnungswerber

 Ankauf einer Eigentumswohnung

Gefördert wird der Ankauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung
Art der Förderung: Darlehen

 Sicheres Wohnen

Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage oder einer Sicherheitstür in eine Wohnung.
Art der Förderung: Nichtrückzahlbarer Zuschuss

 Darlehensübernahme

Die Übernahme von laufenden Förderungsdarlehen von natürlichen Personen zum aushaftenden Betrag ist mit Zustimmung des Landes möglich.

 Vorzeitige Darlehenstilgung

Darlehensschuldnern, die ein Förderungsdarlehen erhalten haben, kann vom Land bei vorzeitiger Rückzahlung eine Begünstigung in Form eines Nachlasses gewährt werden.

 Wohnbeihilfe

Diese Unterstützung wird im Falle einer unzumutbaren Belastung durch den Wohnungsaufwand für Mietwohnungen gewährt.
Art der Förderung: Wohnbeihilfe

 Wohnbaufibel

Die Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung 2011 und alle Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie in der Wohnbaufibel. Hier können Sie die Wohnbaufibel herunterladen.
 Download Wohnbaufibel ( PDF Dokument - 37 Seiten - 2,50 MB )

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 Kontakt

Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2802
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at


 
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