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Sanierung von mehrgeschossigen Bauten (Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten)
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Als Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten gelten:
- Miet- oder Genossenschaftswohnungen
- Eigentumswohnungen
- Dienstnehmerwohnungen
- Reihenhäuser
- Wohnheime (z.B. Altenwohn- und Pflegeheime, betreutes Wohnen)
- Gruppenwohnbauten
Wohnbauförderung
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen. Dabei sind gebäudebezogene Voraussetzungen (Wohnnutzfläche, Heizwärmebedarf, etc.) und personenbezogene Voraussetzungen (Einkommensgrenzen, etc,) zu beachten. Alle Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung.
Einzelne Sanierungsmaßnahmen
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen und die damit in Verbindung stehenden Zubauten und Dachgeschossausbauten
Art der Förderung: Darlehen
Umfassende Sanierungsmaßnahmen
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen und die damit in Verbindung stehenden Zubauten und Dachgeschossausbauten. Mindestens drei Sanierungsmaßnahmen werden durchgeführt und dabei kommt es zu einer erheblichen Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle.
Art der Förderung: Sanierungsdarlehen
Revitalisierungsförderung
Gefördert wird umfassende Sanierung eines förderungswürdigen Objektes (bis zu maximal 4 Wohneinheiten), dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens mindestens 40 Jahre zurückliegt.
Art der Förderung: Darlehen
Maßnahmen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen oder zur Schonung der Umwelt, Anwendung von erneuerbaren Energieträger bzw. ökologischen Baustoffen
Ein Ökodarlehen als Anschlussförderung nach einer Revitalisierungsförderung (Antrag muss in der Zeit vom 1.1.2005 bis einschließlich 30.06.2008 eingebracht worden sein) ist möglich.
Art der Förderung: Ökodarlehen
Alternativenergie
Gefördert wird die Errichtung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen.
Art der Förderung:
Nichtrückzahlbarer Zuschuss
Fassadenerneuerung
Das Land fördert im Rahmen der Dorferneuerung die ortsbildgerechte Neugestaltung von Fassaden an erhaltungswürdigen Bauobjekten.
Art der Förderung:
Nichtrückzahlbarer Beitrag
Wohnbaufibel
Die Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung 2008 und alle Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie in der Wohnbaufibel. Hier können Sie die Wohnbaufibel herunterladen.
Download Wohnbaufibel ( PDF Dokument - 37 Seiten - 1 MB )
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Kontakt
Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2802
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at
Mehr Information
Umfangreiche Hilfe zum Thema Sanieren, Bauen und Wohnen finden Sie unter www.help.gv.at
Beratung in Bezug auf energierelevante Themen für die Sanierung von Gebäuden erhalten Sie kostenlos bei der Burgenländischen Energieagentur
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