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Sanierung von mehrgeschossigen Bauten (Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten)

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Als Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten gelten:

  • Miet- oder Genossenschaftswohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Dienstnehmerwohnungen
  • Reihenhäuser
  • Wohnheime (z.B. Altenwohn- und Pflegeheime, betreutes Wohnen)
  • Gruppenwohnbauten

 Wohnbauförderung

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen. Dabei sind gebäudebezogene Voraussetzungen (Wohnnutzfläche, Heizwärmebedarf, etc.) und personenbezogene Voraussetzungen (Einkommensgrenzen, etc,) zu beachten. Alle Informationen dazu finden Sie in den Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung.

Einzelne Sanierungsmaßnahmen

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen und die damit in Verbindung stehenden Zubauten und Dachgeschossausbauten
Art der Förderung: Darlehen

Umfassende Sanierungsmaßnahmen

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen und die damit in Verbindung stehenden Zubauten und Dachgeschossausbauten. Mindestens drei Sanierungsmaßnahmen werden durchgeführt und dabei kommt es zu einer erheblichen Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle.
Art der Förderung: Sanierungsdarlehen

Revitalisierungsförderung

Gefördert wird umfassende Sanierung eines förderungswürdigen Objektes (bis zu maximal 4 Wohneinheiten), dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens mindestens 40 Jahre zurückliegt.
Art der Förderung: Darlehen

Maßnahmen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen oder zur Schonung der Umwelt, Anwendung von erneuerbaren Energieträger bzw. ökologischen Baustoffen

Ein Ökodarlehen als Anschlussförderung nach einer Revitalisierungsförderung (Antrag muss in der Zeit vom 1.1.2005 bis einschließlich 30.06.2008 eingebracht worden sein) ist möglich.
Art der Förderung: Ökodarlehen

Alternativenergie

Gefördert wird die Errichtung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen.
Art der Förderung: Nichtrückzahlbarer Zuschuss

Fassadenerneuerung

Das Land fördert im Rahmen der Dorferneuerung die ortsbildgerechte Neugestaltung von Fassaden an erhaltungswürdigen Bauobjekten.
Art der Förderung: Nichtrückzahlbarer Beitrag

 Wohnbaufibel

Die Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung 2008 und alle Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie in der Wohnbaufibel. Hier können Sie die Wohnbaufibel herunterladen.
Download Wohnbaufibel ( PDF Dokument - 37 Seiten - 1 MB )

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 Kontakt

Für mehr Information und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2802
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at

 Mehr Information

Umfangreiche Hilfe zum Thema Sanieren, Bauen und Wohnen finden Sie unter  www.help.gv.at

Beratung in Bezug auf energierelevante Themen für die Sanierung von Gebäuden erhalten Sie kostenlos bei der  Burgenländischen Energieagentur


 
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