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Online-Formulare

 
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Online-Formulare bringen viele Vorteile

 Einbringung von Anbringen jederzeit, unabhängig von „Öffnungszeiten“
 Ausstellung einer (elektronischen) Eingangsbestätigung
 Verfahrensbeschleunigung durch Überprüfung der Daten
 Upload von Beilagen
 Automatische Weiterleitung der Eingabe an den Empfänger
 Elektronische Signatur des Antrages
 Verfahrensbeschleunigung durch Rechtssicherheit

Einbringung von Anbringen jederzeit, unabhängig von „Öffnungszeiten“

Mit den Online-Formularen können Sie unabhängig von Ort und Zeit Ihr Anbringen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung bzw. an eine burgenländische Bezirkshauptmannschaft richten. Als Datum und Uhrzeit des Einlangens gilt der auf der Eingangsbestätigung ausgewiesene Zeitpunkt.


Ausstellung einer (elektronischen) Eingangsbestätigung

Der erfolgreiche Eingang Ihres Anbringens wird durch den Formularserver mittels Eingangsbestätigung dokumentiert. Diese enthält u.a. die exakte Angabe des Eingangszeitpunktes und ist mittels Amtssignatur bestätigt. Das ist wesentlicher Vorteil gegenüber der Übermittlung mittels Email.
Mehr Information zur Eingangsbestätigung
Mehr Information zur Amtssignatur


Verfahrensbeschleunigung durch Überprüfung der Daten

Um die Qualität der Daten zu erhöhen, werden Ihre Eingaben bestimmten verfahrensabhängigen Überprüfungen unterzogen (Beispiel: Datumsprüfung). Diese gewährleisten, dass korrekte Daten an die Behörde übermittelt werden und können eine Beschleunigung des Verfahrens ermöglichen.
Anmerkung: Sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen, werden Sie mittels E-Mail über eine (Zwischen-) Erledigung der Behörde verständigt.


Upload von Beilagen

Beilagen können unter Berücksichtigung bestimmter technischer Voraussetzungen (Dokumentformate, etc.) dem Anbringen angeschlossen werden. Sofern keine rechtlichen oder technischen Gründe dagegen sprechen ist die Vorlage des Originals nicht erforderlich. Bestimmte Standarddokumente (Meldebestätigung, Geburts- und Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) müssen nicht mehr vorgelegt werden.
Mehr Information zu den Beilagen


Automatische Weiterleitung der Eingabe an den Empfänger

Der Formularserver gewährleistet die Weiterleitung der Eingabe an die als Empfänger ausgewiesene Fachabteilung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung bzw. Bezirksverwaltungsbehörde.


Elektronische Signatur des Antrages

Ist die Unterschriftleistung in einem Verfahren erforderlich, so kann diese mittels Bürgerkarte (Bankomatkarte, e-card, etc.) geleistet werden. Die Bürgerkarte dient einerseits zur Identifikation und andererseits zur Leistung einer elektronischen Unterschrift (qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz – SigG). Die elektronische Unterschrift gewährleistet insbesondere die Authentizität Ihrer Eingabe und ist der händischen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Mehr Information zum elektronischen Signieren


Verfahrensbeschleunigung durch Rechtssicherheit

Die Anwendung der Bürgerkarte gewährleistet die Echtheit von Eingaben und bietet damit dem Bürger sowie der Behörde Rechtssicherheit. Dadurch wird die Abwicklung des Verfahrens beschleunigt.


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