Landesamtsblatt

Das Landesamtsblatt ist nach den Bestimmungen des Burgenländischen Verlautbarungsgesetzes 2015 das Amts- und Informationsblatt für das Burgenland.

Seit 1921 wurde das Landesamtsblatt für das Burgenland in der bisher gewohnten Form auf Papier gedruckt und herausgegeben. Um eine breitere Zugangsmöglichkeit zu bieten, wurde allen Bürgerinnen und Bürgern das Landesamtsblatt zunächst zusätzlich gratis im Internet zur Verfügung gestellt. Seit 1.1.2015 wird das Landesamtsblatt ausschließlich elektronisch kundgemacht.

Im Landesamtsblatt für das Burgenland werden neben den in sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Kundmachungen unter anderem

  • generelle ausschließlich an nachgeordnete Verwaltungsorgane ergehende Anordnungen, soweit sie für einen größeren Personenkreis von Bedeutung sind,
  • Rechtsverordnungen und Verwaltungsverordnungen von Bundesbehörden und Gemeindebehörden,
  • Kundmachungen von ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten
  • und sonstige Kundmachungen, Mitteilungen u. dgl. von Landesdienststellen sowie von Bundesdienststellen, Gemeindeämtern und anderen Stellen (z.B. Verein, Genossenschaften) wenn an der Verlautbarung ein öffentliches Interesse besteht
verlautbart.

Das Land Burgenland stellt alle Amtsblätter seit 2003 im PDF-Format zur Verfügung. Um ein PDF-Dokument öffnen und lesen bzw. ausdrucken zu können, benötigen Sie das Software-Paket Adobe Reader. Sollten Sie den Adobe Reader nicht installiert haben, kann die aktuelle Version bei Adobe kostenlos heruntergeladen werden:  Adobe Reader