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Wohnbauförderung

Mit der Wohnbauförderung Burgenland fördert das Land mit seinen zur Verfügung stehenden Mitteln die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum. Die Wohnbauförderung ist eine soziale Einrichtung, deren Ziel und Aufgabe es ist, den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit zu eröffnen, ihren dringenden Wohnbedarf abzudecken. In den Genuss einer Förderung können daher grundsätzlich nur sogenannte “begünstigte Personen” kommen.

Was wird gefördert?

  • Der Neubau von Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
  • Die Sanierung von Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen und die damit in Verbindung stehenden Zubauten und Dachgeschoßausbauten
  • Behindertengerechte Baumaßnahmen
  • Der Ankauf eines nicht geförderten Eigenheimes
  • Der Ankauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung
  • Die Installierung von Alarmanlagen und Sicherheitstüren
  • Die Errichtung oder Erweiterung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen
  • Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung

Auf der Internetseite Bauen, Wohnen und Sanieren im Burgenland finden Sie alle Förderarten und Förderrichtlinien für
  Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser) und
  Blockbauten (Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten)
im Detail.

Informationsbroschüren

  Wohnbaufibel
Die Richtlinien der Bgld. Wohnbauförderung 2008

  Dorferneuerungsfibel
Auf Grundlage der Dorferneuerungs-Verordnung 2003 und der Dorferneuerungs-Richtlinien 2007

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