Lenkererhebung

Mit diesem Formular kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Lenkerauskunft nach.

 Allgemeine Information zur Lenkerauskunft
 Wie erkenne ich die richtigen Absenderdaten?
 Welche Fristen müssen eingehalten werden?
 Was passiert, wenn man der Aufforderung zur Lenkerauskunft nicht nachkommt?
 Wo kann ich die Rechtsgrundlagen nachlesen?
 Beilagen zur Lenkerauskunft
 Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular
 Elektronische Unterschrift (Handy-Signatur/Bürgerkarte)

Als Zulassungsbesitzer (bzw. dessen vertretungsbefugtes Organ) wurden Sie aufgefordert, Auskunft über den Lenker bzw. die Lenkerin eines auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges zu erteilen. Können Sie die verlangte Auskunft nicht erteilen, so benennen Sie bitte jene Person, welche die Auskunft tatsächlich erteilen kann. Wenn Sie mittels Online-Formular die Lenkerauskunft erteilen, ersparen Sie sich das Ausfüllen und Retournieren des von der Bezirksverwaltungsbehörde zugesendeten Formulars.

Allgemeine Information zur Lenkerauskunft


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Wie erkenne ich die richtigen Absenderdaten?

Durch Bekanntgabe des Absenders des Schreibens, sowie Zahl und Datum (siehe unterhalb des Briefkopfes) kann Ihre Eingabe der jeweiligen burgenländischen Bezirkshauptmannschaft zugeordnet werden.

Absender

Als Absender geben Sie die Bezirkshauptmannschaft an, von welcher Sie das Schreiben (Aufforderung zur Lenkerauskunft) erhalten haben.

Zahl

Damit Ihre Lenkerauskunft richtig zugeordnet werden kann, ist die richtige Angabe der Zahl unbedingt erforderlich. Die Zahl beginnt mit "BH-" und befindet sich auf dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft links unterhalb der Empfängeradresse.
Bitte unbedingt die Form (z.B. BH-EU/03/152000000123/15, siehe Beispiel im Screenshot) bei der Eingabe einhalten.

Datum

Bitte geben Sie das Datum des Schreibens der Bezirkshauptmannschaft an. Sie finden es rechts oben unterhalb des Briefkopfes).


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Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Lenkerauskunft ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu erteilen.


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Was passiert, wenn man der Aufforderung zur Lenkerauskunft nicht nachkommt?

Sie machen sich strafbar, wenn Sie die Lenkerauskunft nicht, nicht rechtzeitig oder unrichtig erteilen. In diesem Fall werden zwei Strafen verhängt: Einerseits die Strafe nach dem Grunddelikt und andererseits die Strafe für die Nicht- oder Falscherteilung der Lenkerauskunft.


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Welche Rechtsgrundlagen kommen zur Anwendung und wo kann ich diese nachlesen?


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Beilagen zur Lenkerauskunft

Es sind keine Beilagen erforderlich.


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Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Funktionen. Eine ausführliche Hilfe finden Sie unter  Nutzungshinweise für Online-Formulare.

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Symbol "Ausfüllhilfe" Symbol "Ausfüllhilfe"

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 Elektronisches Anbringen ohne Einsatz der elektronischen Signatur
Wenn Sie noch keine Handy-Signatur haben, können Sie das Formular auch ohne Signatur absenden.
In diesem Falle sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten:
Drucken Sie nach dem Senden die Abschlussseite inkl. Eingangsbestätigung und Amtssignatur vollständig aus.
Setzen Sie Ihre handschriftliche Unterschrift darunter. Dieses Dokument ist aufzubewahren und auf Anforderung der Behörde vorzulegen.

Schaltfläche "PDF-Ansicht" Schaltfläche "PDF-Ansicht"


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Elektronische Unterschrift (Handy-Signatur/Bürgerkarte)

Dieses Online-Formular kann elektronischer Unterschrift (Handy-Signatur) gesendet werden.
Weitere Information: Symbol: nachfolgender Link wird in einem neuen Browserfenster geöffnet Handy-Signatur Symbol: nachfolgender Link wird in einem neuen Browserfenster geöffnet Bürgerkarte

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