Lenkererhebung
Mit diesem Formular kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Lenkerauskunft nach.
Allgemeine Information zur Lenkerauskunft
Wie erkenne ich die richtigen Absenderdaten?
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Was passiert, wenn man der Aufforderung zur Lenkerauskunft nicht nachkommt?
Wo kann ich die Rechtsgrundlagen nachlesen?
Beilagen zur Lenkerauskunft
Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular
Elektronische Unterschrift (Handy-Signatur/Bürgerkarte)
Als Zulassungsbesitzer (bzw. dessen vertretungsbefugtes Organ) wurden Sie aufgefordert, Auskunft über den Lenker bzw. die Lenkerin eines auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges zu erteilen. Können Sie die verlangte Auskunft nicht erteilen, so benennen Sie bitte jene Person, welche die Auskunft tatsächlich erteilen kann. Wenn Sie mittels Online-Formular die Lenkerauskunft erteilen, ersparen Sie sich das Ausfüllen und Retournieren des von der Bezirksverwaltungsbehörde zugesendeten Formulars.
Allgemeine Information zur Lenkerauskunft
- Bei der Lenkererhebung wird der Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges aufgefordert, jene Person zu nennen, die dieses Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen bestimmten Ort gelenkt bzw. abgestellt hat.
- Auf diese Weise wird der tatsächliche Lenker bzw. die tatsächliche Lenkerin eines bestimmten Fahrzeuges ausgeforscht.
- Eine Ausforschung des Lenkers bzw. der Lenkerin erfolgt, wenn ein Fahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen angezeigt wird, dessen Lenker bzw. Lenkerin nicht bekannt ist und
- eine Anonymverfügung oder eine Organstrafverfügung an den Zulassungsbesitzer ergangen ist und der beigelegte Zahlschein nicht – bzw. nicht rechtzeitig – bezahlt wurde oder
- wenn ein Strafverfahren durchgeführt werden muss.
Wie erkenne ich die richtigen Absenderdaten?
Durch Bekanntgabe des Absenders des Schreibens, sowie Zahl und Datum (siehe unterhalb des Briefkopfes) kann Ihre Eingabe der jeweiligen burgenländischen Bezirkshauptmannschaft zugeordnet werden.
Absender
Als Absender geben Sie die Bezirkshauptmannschaft an, von welcher Sie das Schreiben (Aufforderung zur Lenkerauskunft) erhalten haben.
Zahl
Damit Ihre Lenkerauskunft richtig zugeordnet werden kann, ist die richtige Angabe der Zahl unbedingt erforderlich. Die Zahl beginnt mit "BH-" und befindet sich auf dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft links unterhalb der Empfängeradresse.
Bitte unbedingt die Form (z.B. BH-EU/03/152000000123/15, siehe Beispiel im Screenshot) bei der Eingabe einhalten.
Datum
Bitte geben Sie das Datum des Schreibens der Bezirkshauptmannschaft an. Sie finden es rechts oben unterhalb des Briefkopfes).
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Die Lenkerauskunft ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu erteilen.
Was passiert, wenn man der Aufforderung zur Lenkerauskunft nicht nachkommt?
Sie machen sich strafbar, wenn Sie die Lenkerauskunft nicht, nicht rechtzeitig oder unrichtig erteilen.
In diesem Fall werden zwei Strafen verhängt: Einerseits die Strafe nach dem Grunddelikt und andererseits die Strafe für die Nicht- oder Falscherteilung der Lenkerauskunft.
Welche Rechtsgrundlagen kommen zur Anwendung und wo kann ich diese nachlesen?
Beilagen zur Lenkerauskunft
Es sind keine Beilagen erforderlich.
Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Funktionen. Eine ausführliche Hilfe finden Sie unter Nutzungshinweise für Online-Formulare.
Symbol "Pflichtfeld"
- Alle Felder, die mit einem Stern gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden, um mit der Schaltfläche "Weiter" zur nächsten Formularseite zu gelangen.
Symbol "Ausfüllhilfe"
- Durch Anklicken dieses Symbols werden erläuternde Informationen und Hilfe für das entsprechende Feld bzw. den Block angezeigt.
Symbol "Fehlerhinweis"
- Fehlerhafte oder fehlende Mindestdaten werden mit einem Rufzeichen gekennzeichnet.
- Diese Daten müssen ausgebessert bzw. ergänzt werden, um mit der Schaltfläche "Weiter" auf die nächste Formularseite zu gelangen.
Schaltfläche "Daten laden"
- Auf der ersten Formularseite haben Sie die Möglichkeit gespeicherte Daten (in Form einer XML-Datei) in das Formular zu laden.
- Diese Funktion ermöglicht das Laden von Formulardaten eines bereits gestellten bzw. zwischengespeicherten Anbringens.
Vorteil: Sie ersparen sich die nochmalige Eingabe bestimmter Stammdaten (wie Namen, Geburtsdatum etc.).
- Vorausetzung dafür ist, dass Sie bereits früher in einem Online-Formular Daten erfasst und anschließend als XML-Datei gespeichert haben.
Hinweis: Das Laden einer PDF-Datei ist nicht möglich.
Schaltfläche "Weiter"
- Mit dieser Funktion gelangen Sie zur nächsten Formularseite.
- Im Zuge des Weiterblätterns werden Ihre Eingaben auf formale Fehler geprüft.
Schaltfläche "Zurück"
- Mit dieser Funktion gelangen Sie auf die vorherige(n) Formularseite(n).
Schaltfläche "Zwischenspeichern"
- Mit dieser Funktion können Sie jederzeit die bereits erfassten Daten als XML-Datei speichern.
- Dadurch können Sie die Erfassung zu einem späteren Zeitpunkt ohne Datenverlust fortsetzen, indem Sie die Funktion "Daten laden" nutzen und die bereits erfassten Formulardaten wieder in das Online-Formular laden.
Schaltfläche "Abbrechen"
- Mit dieser Funktion können Sie den jeweils aktuellen Vorgang abbrechen.
- Sie werden automatisch gefragt, ob Sie erfasste Daten eventuell (zwischen-)speichern wollen (Sicherheitsabfrage).
- Nicht gespeicherte Eingabedaten gehen nach negativer Beantwortung der Sicherheitsabfrage und Schließen des Browserfensters unwiederbringlich verloren.
Schaltfläche "Senden"
Elektronisches Anbringen ohne Einsatz der elektronischen Signatur
Wenn Sie noch keine Handy-Signatur haben, können Sie das Formular auch ohne Signatur absenden.
In diesem Falle sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten:
Drucken Sie nach dem Senden die Abschlussseite inkl. Eingangsbestätigung und Amtssignatur vollständig aus.
Setzen Sie Ihre handschriftliche Unterschrift darunter.
Dieses Dokument ist aufzubewahren und auf Anforderung der Behörde vorzulegen.
- Mit dieser Funktion können Sie den Sendevorgang starten.
Hinweis: Nach dem Senden können keine Änderungen mehr im Formular vorgenommen werden.
- Sie müssen auf "Senden" klicken, damit das Formular abgeschickt wird.
- Danach werden die Formulardaten zusammen mit den elektronischen Beilagen an den Empfänger übermittelt.
- Nach einer erfolgreichen Übermittlung des Formulars wird auf der Abschlussseite die Eingangsbestätigung angezeigt.
Das ist die Bestätigung, dass Sie das Online-Formular abgeschickt haben und dass es beim Empfänger eingelangt ist.
Hinweis: Speichern Sie jetzt das elektronische Originaldokument als XML-Datei (Schaltfläche "Speichern" und auch als
PDF-Dokument (Schaltfläche "PDF-Ansicht"). Halten Sie diese beiden Dateien in Verwahrung.
Schaltfläche "PDF-Ansicht"
- Mit dieser Funktion werden die Daten der Abschlussseite im PDF-Format für Ansicht, Druck und lokale Speicherung bereitgestellt.
Elektronische Unterschrift (Handy-Signatur/Bürgerkarte)
Dieses Online-Formular kann elektronischer Unterschrift (Handy-Signatur) gesendet werden.
Weitere Information:
Handy-Signatur Bürgerkarte
Schaltfläche "Signieren und Senden"
- Mit dieser Funktion wird der Signaturvorgang ausgelöst und Sie können das Formular mit Ihrer Handy-Signatur elektronisch unterschreiben.
- Nach erfolgreichem Signaturvorgang wird der signierte Antrag unmittelbar an den Empfänger gesendet.
- Bei erfolgreicher Übermittlung der Formulardaten und der elektronischen Beilagen wird auf der Abschlusseite die Eingangsbestätigung angezeigt.
- Wir empfehlen, das elektronische Originaldokument als XML-Datei zu speichern (Schaltfläche "Speichern").
Dieses Dokument hat besondere Beweiskraft und kann auch dazu verwendet werden, um weitere Anträge mit diesen Formulardaten zu befüllen.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit über die Schaltfläche "PDF-Ansicht" das mit einer elektronischen Eingangsbestätigung versehene Anbringen im PDF-Format anzuzeigen, zu speichern und auszudrucken.