Abonnements des Landesgesetzblattes in Papierform - Kündigung

Unter der Internetadresse Symbol: nachfolgender Link wird in einem neuen Browserfenster geöffnet www.e-government.bgld.gv.at/landesrecht bietet das Land Burgenland umfangreiche Informationen zum Landesrecht. Wir laden Sie ein, von diesem Service Gebrauch zu machen und einen Symbol: nachfolgender Link wird in einem neuen Browserfenster geöffnet Newsletter einzurichten, damit Sie jederzeit sofort verständigt werden, wenn ein neues Landesgesetzblatt erscheint.

Im Hinblick auf dieses Service können Abonnements des Landesgesetzblattes in Papierform gekündigt werden.

 In welcher Form kann die Kündigung des Print-Abos erfolgen?
 Gibt es eine Kündigungsfrist?
 Kann ich auch weiterhin das Landesgesetzblatt in Papierform beziehen und was kostet es?
 Wo bekomme ich weitere Informationen?
 Landesrecht Burgenland im Internet
 Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular
 Elektronische Unterschrift (Bürgerkarte)

In welcher Form kann die Kündigung des Print-Abos erfolgen?

Sie haben folgende Möglichkeiten das Abo zu kündigen:

Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre vollständige Adresse (jene Adresse, an die Sie derzeit das Landesgesetzblatt zugestellt bekommen) an.


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Gibt es eine Kündigungsfrist?

Die Kündigung eines Abonnements ist jederzeit möglich. Die Zusendung der Printausgaben wird dann nach Ablauf der Bezugsfrist eingestellt.


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Kann ich auch weiterhin das Landesgesetzblatt in Papierform beziehen und was kostet es?

Wollen Sie das Landesgesetzblatt dennoch weiterhin in Papierform beziehen, darf mitgeteilt werden, dass die Kosten für die Druckversion des Landesgesetzblattes erhöht wurden, zumal die Herstellungs- und Versandkosten seit der letztmaligen Erhöhung im Jahre 1993 gestiegen sind.

Ab dem 1. Jänner 2007 beträgt der Preis für das Jahresabonnement 34 Euro.


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Wo bekomme ich weitere Informationen?


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Landesrecht Burgenland im Internet

Auf der Internetseite Symbol: nachfolgender Link wird in einem neuen Browserfenster geöffnet E-Government Burgenland bieten wir Ihnen folgende Informationen zum Landesrecht:


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Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Funktionen. Eine ausführliche Hilfe finden Sie unter  Nutzungshinweise für Online-Formulare.

Symbol "Pflichtfeld" Symbol "Pflichtfeld"

Symbol "Ausfüllhilfe" Symbol "Ausfüllhilfe"

Symbol "Fehlerhinweis" Symbol "Fehlerhinweis"

Schaltfläche "Daten laden" Schaltfläche "Daten laden"

Schaltfläche "Weiter" Schaltfläche "Weiter"

Schaltfläche "Zurück" Schaltfläche "Zurück"

Schalftläche "Zwischenspeichern" Schaltfläche "Zwischenspeichern"

Schaltfläche "Abbrechen" Schaltfläche "Abbrechen"

Schaltfläche "Senden" Schaltfläche "Senden"

Schaltfläche "PDF-Ansicht" Schaltfläche "PDF-Ansicht"


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Elektronische Unterschrift (Bürgerkarte)

Dieses Online-Formular kann mit elektronischer Unterschrift (qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz – SigG) gesendet werden. Wenn Sie bereits eine Bürgerkarte besitzen, können Sie damit das Anbringen rechtsgültig unterzeichnen. Die elektronische Unterschrift gewährleistet insbesondere die Authentizität Ihrer Eingabe und ist der händischen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Symbol: nachfolgender Link wird in einem neuen Browserfenster geöffnet Mehr Information zum elektronischen Signieren
Symbol: nachfolgender Link wird in einem neuen Browserfenster geöffnet Mehr Information zur Bürgerkarte

Schaltfläche "Daten laden" Schaltfläche "Signieren und Senden"


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