Abonnements des Landesgesetzblattes in Papierform - Kündigung
Unter der Internetadresse
www.e-government.bgld.gv.at/landesrecht bietet das Land Burgenland umfangreiche Informationen zum Landesrecht. Wir laden Sie ein, von diesem Service Gebrauch zu machen und einen
Newsletter einzurichten, damit Sie jederzeit sofort verständigt werden, wenn ein neues Landesgesetzblatt erscheint.
Im Hinblick auf dieses Service können Abonnements des Landesgesetzblattes in Papierform gekündigt werden.
In welcher Form kann die Kündigung des Print-Abos erfolgen?
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Kann ich auch weiterhin das Landesgesetzblatt in Papierform beziehen und was kostet es?
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Landesrecht Burgenland im Internet
Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular
Elektronische Unterschrift (Bürgerkarte)
In welcher Form kann die Kündigung des Print-Abos erfolgen?
Sie haben folgende Möglichkeiten das Abo zu kündigen:
- Kündigung mit dem Online-Formular
- Kündigung mittels
Druck-Formular durch Zurücksendung an
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Generalsekretariat
z. Hdn. Herrn Harald Zinkl
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
- Kündigung mittels
Druck-Formular durch Übermittlung per Fax an folgende Nummer
02682 / 61884
- Kündigung per Mail an harald. zinkl@bgld.gv.at
Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre vollständige Adresse (jene
Adresse, an die Sie derzeit das Landesgesetzblatt zugestellt bekommen) an.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Die Kündigung eines Abonnements ist jederzeit möglich. Die Zusendung der Printausgaben wird dann nach Ablauf der Bezugsfrist eingestellt.
Kann ich auch weiterhin das Landesgesetzblatt in Papierform beziehen und was kostet es?
Wollen Sie das Landesgesetzblatt dennoch weiterhin in Papierform beziehen, darf mitgeteilt werden, dass die Kosten für die Druckversion des Landesgesetzblattes erhöht wurden, zumal die Herstellungs- und Versandkosten seit der letztmaligen Erhöhung im Jahre 1993 gestiegen sind.
Ab dem 1. Jänner 2007 beträgt der Preis für das Jahresabonnement 34 Euro.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Landesrecht Burgenland im Internet
Auf der Internetseite
E-Government Burgenland bieten wir Ihnen folgende Informationen zum Landesrecht:
- Begutachtungsentwürfe von Landesgesetzen und von Verordnungen
- Begutachtungsentwürfe von Landesgesetzen, die Gegenstand einer Bürgerinnnen- und Bürgerbegutachtung sind
- Landesgesetzblätter
- Kostenloser Newsletter über die aktuell erschienenen Landesgesetzblätter
Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Funktionen. Eine ausführliche Hilfe finden Sie unter
Nutzungshinweise für Online-Formulare.
Symbol "Pflichtfeld"
- Alle Felder, die mit einem Stern gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden, um mit der Schaltfläche "Weiter" zur nächsten Formularseite zu gelangen.
Symbol "Ausfüllhilfe"
- Durch Anklicken dieses Symbols werden erläuternde Informationen und Hilfe für das entsprechende Feld bzw. den Block angezeigt.
Symbol "Fehlerhinweis"
- Fehlerhafte oder fehlende Mindestdaten werden mit einem Rufzeichen gekennzeichnet.
- Diese Daten müssen ausgebessert bzw. ergänzt werden, um mit der Schaltfläche "Weiter" auf die nächste Formularseite zu gelangen.
Schaltfläche "Daten laden"
- Auf der ersten Formularseite haben Sie die Möglichkeit gespeicherte Daten (in Form einer XML-Datei) in das Formular zu laden.
- Diese Funktion ermöglicht das Laden von Formulardaten eines bereits gestellten bzw. zwischengespeicherten Anbringens.
Vorteil: Sie ersparen sich die nochmalige Eingabe bestimmter Stammdaten (wie Namen, Geburtsdatum etc.).
- Vorausetzung dafür ist, dass Sie bereits früher in einem Online-Formular Daten erfasst und anschließend als XML-Datei gespeichert haben.
Hinweis: Das Laden einer PDF-Datei ist nicht möglich.
Schaltfläche "Weiter"
- Mit dieser Funktion gelangen Sie zur nächsten Formularseite.
- Im Zuge des Weiterblätterns werden Ihre Eingaben auf formale Fehler geprüft.
Schaltfläche "Zurück"
- Mit dieser Funktion gelangen Sie auf die vorherige(n) Formularseite(n).
Schaltfläche "Zwischenspeichern"
- Mit dieser Funktion können Sie jederzeit die bereits erfassten Daten als XML-Datei speichern.
- Dadurch können Sie die Erfassung zu einem späteren Zeitpunkt ohne Datenverlust fortsetzen, indem Sie die Funktion "Daten laden" nutzen und die bereits erfassten Formulardaten wieder in das Online-Formular laden.
Schaltfläche "Abbrechen"
- Mit dieser Funktion können Sie den jeweils aktuellen Vorgang abbrechen.
- Sie werden automatisch gefragt, ob Sie erfasste Daten eventuell (zwischen-)speichern wollen (Sicherheitsabfrage).
- Nicht gespeicherte Eingabedaten gehen nach negativer Beantwortung der Sicherheitsabfrage und Schließen des Browserfensters unwiederbringlich verloren.
Schaltfläche "Senden"
- Mit dieser Funktion können Sie den Sendevorgang starten.
Hinweis: Nach dem Senden können keine Änderungen mehr im Formular vorgenommen werden.
- Sie müssen auf "Senden" klicken, damit das Formular abgeschickt wird.
- Danach werden die Formulardaten zusammen mit den elektronischen Beilagen an den Empfänger übermittelt.
- Nach einer erfolgreicher Übermittlung des Formulars wird auf der Abschlussseite die
Eingangsbestätigung angezeigt.
Das ist die Bestätigung, dass Sie das Online-Formular abgeschickt haben und dass es beim Empfänger eingelangt ist.
Hinweis: Speichern Sie jetzt das elektronische Originaldokument als XML-Datei (Schaltfläche "Speichern" und auch als
PDF-Dokument (Schaltfläche "PDF-Ansicht"). Halten Sie diese beiden Dateien in Verwahrung.
Schaltfläche "PDF-Ansicht"
- Mit dieser Funktion werden die Daten der Abschlussseite im PDF-Format für Ansicht, Druck und lokale Speicherung bereitgestellt.
Elektronische Unterschrift (Bürgerkarte)
Dieses Online-Formular kann mit elektronischer Unterschrift (qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz – SigG) gesendet werden. Wenn Sie bereits eine Bürgerkarte besitzen, können Sie damit das Anbringen rechtsgültig unterzeichnen. Die elektronische Unterschrift gewährleistet insbesondere die Authentizität Ihrer Eingabe und ist der händischen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Mehr Information zum elektronischen Signieren
Mehr Information zur Bürgerkarte
Schaltfläche "Signieren und Senden"
- Mit dieser Funktion wird der Signaturvorgang ausgelöst und Sie können das Formular mit Ihrer Bürgerkarte elektronisch unterschreiben.
- Nach der Eingabe Ihres Signatur-Passwortes (PIN) wird der signierte Antrag unmittelbar an den Empfänger gesendet.
- Bei erfolgreicher Übermittlung der Formulardaten und der elektronischen Beilagen wird auf der Abschlusseite die Eingangsbestätigung angezeigt..
- Wir empfehlen, das elektronische Originaldokument als XML-Datei zu speichern (Schaltfläche "Speichern").
Dieses Dokument hat besondere Beweiskraft und kann auch dazu verwendet werden, um weitere Anträge mit diesen Formulardaten zu befüllen.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit über die Schaltfläche "PDF-Ansicht" das mit einer elektronischen Eingangsbestätigung versehene Anbringen im PDF-Format anzuzeigen, zu speichern und auszudrucken.