Formular für Anbringen an den UVS Burgenland

Dieses Formular dient zur nachweislichen Übermittlung eines Anbringens an den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland.

 Vorteile der nachweislichen Übermittlung
 Beilagen zum Anbringen
 Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular
 Elektronische Unterschrift (Bürgerkarte)

Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland

Der UVS ist eine weisungsfreie Verwaltungsbehörde, ein Gericht („Tribunal“) im Sinne des Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und des EG-Vertrages und im Wesentlichen eine Berufungsbehörde.
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Vorteile der nachweislichen Übermittlung

Dieses Formular dient zur nachweislichen Übermittlung aller Anbringen (insbesondere auch fristgebundene) wie:

Der erfolgreiche Eingang Ihres Anbringens an den UVS Burgenland wird durch den Formularserver mittels Eingangsbestätigung dokumentiert. Diese enthält unter anderem die exakte Angabe des Eingangszeitpunktes und wird mittels Amtssignatur bestätigt. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Übermittlung von Anbringen mittels Email.
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Beilagen für Anbringen

Sie können Beilagen in Form von elektronischen Dokumenten anschließen.  Zulässige Dateiformate für elektronische Beilagen
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen per Post zu senden oder bei der Behörde vorzulegen.


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Ausfüllhilfe und Hinweise zum Online-Formular

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Funktionen. Eine ausführliche Hilfe finden Sie unter  Nutzungshinweise für Online-Formulare.

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Symbol "Ausfüllhilfe" Symbol "Ausfüllhilfe"

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Elektronische Unterschrift (Bürgerkarte)

Dieses Online-Formular kann mit elektronischer Unterschrift (qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz – SigG) gesendet werden. Wenn Sie bereits eine Bürgerkarte besitzen, können Sie damit das Anbringen rechtsgültig unterzeichnen. Die elektronische Unterschrift gewährleistet insbesondere die Authentizität Ihrer Eingabe und ist der händischen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
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